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   BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 169/63   

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https://dejure.org/1963,752
BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 169/63 (https://dejure.org/1963,752)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1963 - 5 AZR 169/63 (https://dejure.org/1963,752)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1963 - 5 AZR 169/63 (https://dejure.org/1963,752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikation - Abschlußprämie - Rückzahlungsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 153
  • NJW 1964, 568 (Ls.)
  • DB 1964, 226
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 452/61

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung -

    Auszug aus BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 169/63
    Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn es subjektiv an einer Urngehungsabn.icht oder' an einem Bewußtsein der Gesetzesumgehung fehlt (vgl. FhiG (GrS) Io, 65 / l ö j = AP Nr. 16 zu § 62o BGB Befrister Arbeitsvertrag; vgl. auch BAG AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation /Ziffer 3 der Gründe/).
  • BAG, 13.07.1962 - 5 AZR 498/61

    Kündigungsfrist - Weihnachtsgratifikation - Treueprämie - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 169/63
    Es gilt auch hier, was schon in BAG AP Nr. 24 zu § 611 BGB Gratifikation für einen der Sache nach fast gleichliegenden Pali gesagt worden ist: Es gehört zu den Rechten des Arbeitnehmers, sich gelegentlich unbeeinflußt von finanziellen Rückzahlungspflichten einmal dar auf besinnen zu können, ob er bei seinem Arbeitgeber bleiben will oder nicht.
  • BAG, 03.10.1963 - 5 AZR 131/63

    Urlaubsgratifikation - Rückzahlungsklausel - Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 169/63
    22 - 25 zu § 611 BGB.Gratifikation und auf die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des Senates vom 3» Oktober 1363 - 5 AZR 456/62 und 5 AZR 131/63 - verwiesen (vgl. auch A » 9 ; 25c ff. = AP Kr. 15 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP tu 25, 26, 29 zu Art. 12 GG) .
  • BAG, 03.10.1963 - 5 AZR 456/62

    Treuevergütung - Abschlußvergütung - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 169/63
    22 - 25 zu § 611 BGB.Gratifikation und auf die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des Senates vom 3» Oktober 1363 - 5 AZR 456/62 und 5 AZR 131/63 - verwiesen (vgl. auch A » 9 ; 25c ff. = AP Kr. 15 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP tu 25, 26, 29 zu Art. 12 GG) .
  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 390/02

    Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt

    Bereits in der Entscheidung vom 6. Dezember 1963 (- 5 AZR 169/63 - BAGE 15, 153) hat das Bundesarbeitsgericht im Falle eines "Vorschusses" auf eine Treueprämie, die für ein späteres Kalenderjahr zugesagt war, die zulässige Bindung am Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung gemessen.
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Aus diesem Grund ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur weitgehend anerkannt, daß der Gratifikationsanspruch nicht als Vorschuß angesehen und - auch im Tarifvertrag - nicht als solcher vereinbart werden darf, um nicht die Schutzfunktion des § 394 BGB zu umgehen (BAG 6. Dezember 1963 - 5 AZR 169/63 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 28; LAG Frankfurt 21. Januar 1992 - 7 Sa 933/91 - NZA 1992, 840; vgl. Arbeitsgericht Göttingen 4. Mai 1956 - Ca 269/56 - AP BGB § 394 Nr. 2; aA Schaub Arbeitsrechtshandbuch 8. Aufl. § 78 V 5 und 6; auch Staudinger-Peters BGB 13. Bearbeitung § 196 Rn. 51).
  • BAG, 11.06.1964 - 5 AZR 472/63

    Weihnachtsgratifikation

    Dezember 1965 - 5 AZR 169/63 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation - ist ein solcher freiwilliger Vor schuß auf eine Treueprämie mit Rückzahlungsvorbehalt von einem Jahr nach denselben Grundsätzen zu behandeln wie eine freiwillig gewährte VJeihnachtsgratifikation mit entsprechendem Rückzahlungsvorbehalt.

    Dezember 1963 - 5 AZR 169/63 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation) konnte bei diesen Größenordnungen eine Rückzahlungsklausel gültig nur mit dem Inhalt vereinbart werden, daß die Afbeiter die Gratifikation behalten durften, wenn sie bis zum 31. März 1963 im Betrieb verblieben.

  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79

    Zulässigkeit einer Gratifikations-Rückzahlungspflicht

    Überwiegend ist ihr jedoch auch im Schrifttum zugestimmt worden (vgl. die Übersicht in der Entscheidung AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 1 der Gründe], die dahin zu ergänzen ist, daß auch Mayer-Maly in seiner Anmerkung zu AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation aus Gründen der Rechtsklarheit die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für gerechtfertigt angesehen hat).
  • BAG, 31.03.1966 - 5 AZR 516/65

    Gratifikationszahlung - Rückzahlungsklausel

    Verwiesen wird auf die Urteile BAG 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation, AP Nr. 23 aaO, BAG 13, 204 = AP Nr. 24 aaO, AP Nr. 25 aaO, BAG 15, 17 = AP Nr. 27- aaO, BAG 15, 153 = AP Nr. 28 aaO und BAG 16, 108 =- AP Nr. 36 aaO sowie BAG 15, 23 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Gratifikation.
  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 135/85

    Lohnfortzahlung - Krankheit - Befristung

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung diesen Grundsatz aber auch auf andere - außerhalb kündigungsschutzrechtlicher Gesichtspunkte liegende - Vertragsgestaltungen angewandt (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; BAGE 15, 153, 156 = AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 der Gründe; BAGE 39, 200, 206 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu 3b der Gründe; ferner aus neuerer Zeit das zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 -, zu B I 4 a und b der Gründe).
  • BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 221/67

    Abschlußvergütung - Gratifikation

    Der Senat hat die zulässige Bindungsdauer bisher stets vom Zeitpunkt 20 der tatsächlichen Zahlung bzw. Fälligkeit einer Gratifikation an laufen lassen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Gratifikation für einen zurückliegenden, schon abgeschlossenen Zeitraum gewährt wurde, wie das gerade bei Abschlußvergütungen regelmäßig der Fall ist (vglo die Fälle BAG 13, 204 = AP Nr» 24 und AP Ir« 27 zu § 611 BGB Gratifikation)« Der Zeitpunkt der Zahlung ist auch dann maßgebend, wenn "Vorschüsse" auf zukünftige Treueprämien gezahlt werden (BAG 15, 153 = 4P Nr« 28 zu § 611 BGB Gratifikation)«.
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1185/79

    Zulässigkeit einer Gratifikations-Rückzahlungspflicht

    Überwiegend ist ihr jedoch auch im Schrifttum zugestimmt worden (vgl. die Übersicht in der Entscheidung AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation (zu 1 der Gründe), die dahin zu ergänzen ist, daß auch Mayer-Maly in seiner Anmerkung zu AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation aus Gründen der Rechtsklarheit die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für gerechtfertigt angesehen hat).
  • LAG Köln, 30.08.2004 - 4 Sa 610/03

    Gratifikation, Prämie, Vorschuss

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 06.12.1963 im Falle eines "Vorschusses" auf eine Treueprämie, die für ein späteres Kalenderjahr zugesagt war, die zulässige Bindung am Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung gemessen (BAGE 15, 153; vgl. auch BAG 21.05.2003 - 10 AZR 390/02 -).
  • BAG, 07.09.1967 - 5 AZR 80/67

    Urlaubsgeld - Rückzahlungsvereinbarung - Weihnachtsgratifikation - Abschlußprämie

    Das Ergebnis könnte zudem im Streitfall kein anderes sein, wenn - wie es die Revision will - alle drei hier gewährten Gratifikationen zusammen betrachtet werden» Da die Beklagte eine Bindung bis zum Ablauf des Jahres 1966 erstrebte, handelt es sich um einen "Bindungseffekt ohne Ende", da im Palle einer etwaigen erneuten Gratifikationszahlung unter glei- chen Bedingungen wieder eine Bindungswirkung für ein Jahr eintreten würde» Eine solche Bindungsdauer ist dem Arbeitnehmer in aller Regel nicht zuzumuten (BAG AP Nr. 24 aaO? BAG 15, 153 AP Nr.' 28 aaO).
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